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   BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85   

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BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85 (https://dejure.org/1989,1997)
BFH, Entscheidung vom 10.10.1989 - IX R 197/85 (https://dejure.org/1989,1997)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - IX R 197/85 (https://dejure.org/1989,1997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1977 § 7b

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Absetzungen - Höchstbemessungsgrundlage - Jahr der Fertigstellung - Jahr der Anschaffung - Einfamilienhaus - Ausbau einer weiteren Wohnung - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Fertigstellung als Einfamilienhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1977) § 7b Abs. 1, 5, 6, § 26 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 429
  • BB 1990, 1695
  • BB 1990, 1891
  • BStBl II 1990, 881
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

    Auszug aus BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85
    Die für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbemessungsgrundlage hingegen ist nur dann anwendbar, wenn das Gebäude erst mit der Schaffung der zweiten Wohnung fertiggestellt worden ist, nachdem das Haus von vornherein als Zweifamilienhaus geplant und baurechtlich genehmigt worden war und anschließend auch in einem Zug errichtet worden ist (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).

    Das Gebäude ist erst vom Zeitpunkt seiner Fertigstellung an als Zweifamilienhaus für den Rest des Veranlagungszeitraums als solches entsprechend dem für den nächsten Feststellungszeitpunkt zu treffenden Einheitswert zu behandeln (BFH-Urteil in BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).

  • BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84

    Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b

    Auszug aus BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85
    Welche dieser Höchstgrenzen anzuwenden ist, richtet sich nach der Art des Objekts im Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Absetzungen im Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 98/88

    Zuerkennung erhöhter Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) für

    Auszug aus BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85
    Die Vorschrift läßt sich nicht dahin auslegen, daß sie auch eine Rückbeziehung einer Änderung der Art des Objekts auf den Beginn des Begünstigungszeitraums erlaubt (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 1982 5 K 163/81, EFG 1983, 277; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl. 1988, § 7b Anm. 9b; Seitrich, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1965, 1967; Abschn. 59 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - a.A. FG Nürnberg, Urteil vom 28. April 1988 VI 282/85, nicht veröffentlicht - NV -, Rev. IX R 98/88 ; Mennemann, Der Betrieb - DB - 1984, 1956).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1982 - 5 K 163/81
    Auszug aus BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85
    Die Vorschrift läßt sich nicht dahin auslegen, daß sie auch eine Rückbeziehung einer Änderung der Art des Objekts auf den Beginn des Begünstigungszeitraums erlaubt (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 1982 5 K 163/81, EFG 1983, 277; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl. 1988, § 7b Anm. 9b; Seitrich, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1965, 1967; Abschn. 59 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - a.A. FG Nürnberg, Urteil vom 28. April 1988 VI 282/85, nicht veröffentlicht - NV -, Rev. IX R 98/88 ; Mennemann, Der Betrieb - DB - 1984, 1956).
  • FG Köln, 30.08.1982 - II 40/82
    Auszug aus BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85
    Die Vorschrift läßt sich nicht dahin auslegen, daß sie auch eine Rückbeziehung einer Änderung der Art des Objekts auf den Beginn des Begünstigungszeitraums erlaubt (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 1982 5 K 163/81, EFG 1983, 277; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl. 1988, § 7b Anm. 9b; Seitrich, Betriebs-Berater - BB - 1986, 1965, 1967; Abschn. 59 Abs. 1 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - a.A. FG Nürnberg, Urteil vom 28. April 1988 VI 282/85, nicht veröffentlicht - NV -, Rev. IX R 98/88 ; Mennemann, Der Betrieb - DB - 1984, 1956).
  • BFH, 12.03.1996 - IX R 48/95

    Herstellung eines Einfamilienhauses i. S. von § 7b EStG durch Ausbau eines bei

    Dies hat der Senat entschieden für den Umbau eines gemischt genutzten Grundstücks zu einem Zweifamilienhaus (Urteil vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513), den Umbau eines Mehrfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus (Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 142/83, BFH/NV 1988, 431), den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus (Urteile vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFH/NV 1990, 362; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24; vom 25. September 1990 IX R 307/87, BFH/NV 1991, 235) und für den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 25/90

    Notwendigkeit der Anwendung der für ein Einfamilienhaus maßgeblichen

    War das Gebäude hingegen zunächst als Einfamilienhaus fertiggestellt worden und wird es in einem weiteren Bauabschnitt in ein Zweifamilienhaus umgewandelt, so läßt sich die Änderung der Art des Gebäudes auch nicht aufgrund des § 7b Abs. 3 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Absetzungen zurückbeziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFHE 160, 429 [BFH 10.10.1989 - IX R 197/85], BStBl II 1990, 881; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24; vom 25. September 1990 IX R 307/87, BFH/NV 1991, 235).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Begründung auf die Senatsentscheidungen in BFHE 160, 429 [BFH 10.10.1989 - IX R 197/85], BStBl II 1990, 881 und in BFH/NV 1991, 24 verwiesen.

  • BFH, 25.03.1992 - X R 30/90

    Grundförderung bei eigengenutzer Wohnung (§ 10 e Abs. 1 bis 5 EStG )

    Solange nur eine Wohnung fertiggestellt ist, können keine erhöhten Absetzungen, sondern nur AfA nach § 7 Abs. 4 oder 5 EStG vorgenommen werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210; vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFHE 160, 429, BStBl II 1990, 881, und vom 25. September 1990 IX R 307/87, BFH/NV 1991, 235; vgl. ferner Abschn. 57 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1987).
  • FG Hamburg, 20.06.1995 - V 147/91

    Besteuerung des Nutzungswertes einer insgesamt selbstgenutzten Eigentumswohnung

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  • BFH, 13.10.1992 - IX R 98/88

    Zuerkennung erhöhter Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) für

    Die Änderung der Gebäudeart läßt sich nicht auf Grund § 7b Abs. 3 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Absetzungen zurückbeziehen, um die für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbemessungsgrundlage maßgebend werden zu lassen (Senatsentscheidung vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFH/NV 1990, 362, m.w.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88

    Absetzbarkeit der Aufwendungen zum Erwerb eines Zweifamilienhauses

    Der für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbetrag ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude erst mit der Schaffung der zweiten Wohnung fertiggestellt worden ist, nachdem das Haus von vornherein als Zweifamilienhaus geplant und baurechtlich genehmigt worden war und anschließend auch in einem Zug errichtet worden ist (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210, und Urteil vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, nicht veröffentlicht).
  • FG Berlin, 15.08.1997 - 2249/96

    Sonderabschreibungen für begünstigte Investitionen nach dem Fördergebietsgesetz;

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